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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
einlösen
Die "Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und ist für Dich kostenlos, wenn Du Dich z. B. aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchtest.
Frage den AVGS Gutschein bei Deiner Vermittlungsfachkraft an und löse diesen bei uns ein.
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Gründer-Coaching
AVGS einlösen
Den Aktivierungsgutschein einlösen
Maßnahme: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 16 Abs. 1 SGB)
Gründer-Coaching
Wichtig: Frage zunächst Deinen AVGS Gutschein bei Deiner Vermittlungsfachkraft an.
Hier stellen wir bei Bedarf eine Vorlage für das Anschreiben an die Agentur für Arbeit | das Jobcenter zur Verfügung.
Löse nach Erhalt des Gutscheins diesen bei uns ein und starte Dein Coaching:
Wunschgutscheine können nicht eingelöst werden.
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