100% gefördert!
AVGS und Gründungszuschuss ...
was ist das?
AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Gründungszuschuss = finanzielle Unterstützung während der Startphase
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter unterstützt Gründer bei dem Schritt aus der Arbeitslosigkeit heraus, sich selbstständig zu machen.
Neben dem kostenlosen und auf Deine Bedürfnisse abgestimmten Coaching über den Gutschein (AVGS), kann der so genannte Gründungszuschuss den Lebensunterhalt in der Anlaufphase Deines Unternehmens sichern.
Der Gründungszuschuss setzt sich aus a) einer monatlichen Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung und b) aus der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zusammen.
Im AVGS Coaching arbeiten wir gemeinsam mit Dir am Businessplan und bereiten auf Wunsch den Antrag auf Gründungszuschuss vor.
Frage bei Deiner Vermittlungsfachkraft nach dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Gründercoaching.
Für Dich entstehen keine Kosten.
Wir freuen uns auf Dich!
Das wissen viele nicht ... Selbst wenn die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Jahre zurück liegt, kann im Einzelfall ein Coaching gefördert werden zu 100%. Die Perspektivbetrachtung ist eine gezielte Maßnahme, um die berufliche Eingliederung auch zukünftig sicherzustellen. Wir kennen die Anlaufstellen und helfen bei der Anfrage.
Es handelt sich sowohl beim Gutschein für das Coaching, als auch beim Gründungszuschuss, immer um eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach eigenem Ermessen über die Ausstellung des Gutscheins entscheidet.
Den Gutschein kannst Du einfach bei Deiner Vermittlungsfachkraft per E-Mail anfordern. Wir unterstützen bei den Gesprächen mit den Agenturen und Jobscentern gerne.